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31. mai 2011.

Le lundi 1er août 2011, la commémoration officielle de la Fête nationale a eu lieu dans la prairie du Grütli. Orateur a été  Hansheiri Inderkum, Pr...

01. août 2010.

La SSUP a offert à la Confédération suisse, il y a 150 ans, la «prairie du Grütli» comme sanctuaire national inaliénable. Pour cet anniversaire, la pr...

01. août 2010.

C’est sous une météo magnifique que la Fête nationale s’est déroulée sur le Grütli. Nous avons rassemblé quelques impressions ici.

23. juin 2010.

Le formulaire pour les billets gratuits ainsi que le programme sont maintenant téléchargés. Veuillez trouver plus d’informations...

30. juillet 2009.

Les visiteurs ont fêté la fête Nationale au Grütli. Afficher des impréssions et les discours de Peter von Matt et Joëlle Kuntz....

29. juillet 2009.

Le 29 Juillet 2009 Annemarie Huber-Hotz, présidente de la SSUP, est en interview avec DRS3. Viens...

12. juin 2009.

150 ans après que la SSUP a acheté le Grütli et en a fait don à la Confédération, le nouveau site web interactif est un cadeau à la population suisse...

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  • 1. August 2008 auf dem Rütli
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    1986 - Allocution de Franz Steinegger

    Getreue liebe Miteidgenossen
    Liebe Gäste

    Der 1. August ist Nationalfeiertag. Warum feiern wir eigentlich am 1. August?

    Am 1. August 1291, siebzehn Tage nach dem Tode des deutschen Königs Rudolf IV. aus dem Hause Habsburg, haben die Urner, die Schwyzer und die Nidwaldner ihren alten Bund von wahrscheinlich 1273 erneuert. Die Überlieferung behauptet, dass die Vertreter der drei Talgemeinden diesen Bund hier auf dem Rütli am Urnersee beschworen haben. Das mündliche Bündnis ist nachträglich in einer lateinischen Urkunde festgehalten worden. Dieser Bundesbrief befindet sich im Bundesbriefarchiv in Schwyz. Es lohnt sich auch heute diesen Bundesbrief zu lesen. Dieser Bundesbrief, unser Geburtsschein, ist der beste Zugang zur Bundesfeier. Man braucht nicht Historiker zu sein, um in diesem Text das Überdauernde zu erkennen: Insbesondere der Wille zur Unabhängigkeit und das Bekenntnis zur Rechtswahrung.

    Für das Überdauern dieses Bundes am Vierwaldstättersee war aber weniger das geschriebene Wort massgebend, sondern das Selbstbewusstsein der Waldleute, der politische Wille und die pragmatische Politik, welche in diesem Bundesbrief zum Ausdruck kommen.

    Entstehung und Bestand der Eidgenossenschaft sind nur als Akt vernünftigen politischen Wollens erklärbar. Wir sind eine Willensnation. Das Trennende der Berge, das Fehlen der Bauelemente der einheitlichen Rasse, Religion und Sprache können nicht zur Gemeinsamkeit führen, wenn wir nicht wollen und immer wieder wollen, vier Sprachen und Kulturen und viele Minderheiten unter einem Dach zu vereinigen. Diese Freiheit des Verschiedenen braucht die politische Kultur der Mässigung und des Mutes, die Fähigkeit zur Integration der Gegensätze, ohne das Gegensätzliche aufzuheben.

    1291, was war das für eine Zeit? Durch die Eröffnung des Saumpfades über den Gotthard zwischen 1218 und 1240 haben die Waldstätte eine grössere Bedeutung gewonnen. Dieser See wurde ein wichtiger Verkehrsweg vom und nach dem Süden. Am 1. Oktober 1273 war Rudolf IV von Habsburg zum König gewählt worden. Während der Königszeit von Rudolf IV haben sich Waldstätte und Habsburg auf gegensätzlichen Standpunkten gegenübergestanden. In den letzten Regierungsjahren hat Habsburg die Beamtenfrage überspannt, die Hausmachtpolitik und die Reichspolitik wurden vermischt. Auf der einen Seite war das Streben der Talgemeinden nach Reichsfreiheit und Selbstverwaltung mit dem wunden Punkt der Richterfrage, auf der anderen Seite die Reichs- und vor allem Hausmachtpolitik König Rudolfs.

    Die Waldleute haben sich mehrere Jahre klug zurückgehalten, um dann nach dem Tode des Königs mit vereinten Kräften die Gunst der Stunde auszunützen und die Reichsunmittelbarkeit zu verteidigen. Am 15. Juli 1291 starb König Rudolf in Hagenau. Bereits siebzehn Tage später sind die Talleute zusammengekommen, um den alten Bund zu erneuern und den neuen Gegebenheiten anzupassen. Dieses Vorgehen ist kennzeichnend für die sich immer auf das Notwendige beschränkende, verhaltene Politik der klug rechnenden Eidgenossen.

    Für eine bundesfeierliche Rede gehört es sich, den Bogen von 1291 ins Jahr 1986 zu spannen. Verhaltene, klug abwägende Politik ist oft wenig spektakulär und scheint nicht mehr ins Medienzeitalter zu passen. Derartige Politik hat uns aber auch in der modernen Zeit Erfolg gebracht und sie ist eine Erfolgsgarantie für eine erfolgreiche Zukunft. Dieses politische Verhaltensmuster der Umsicht, der mutigen Gelassenheit, der Selbstbeschränkung und der gegenseitig geübten Mässigung scheint heute manchmal gefährdet.

    Politiker, Medien und professionelle Elendspropagandisten reden und schreiben gewisse Probleme zum Jahrhundertereignis, zum Vorhof des Weltuntergangs hoch, um sich dann ein Jahr später auf etwas neues zu stürzen. An der eigentlichen Problemlösung, einer manchmal langweiligen und vor allem mühevollen Arbeit ist man kaum interessiert. Man stürzt sich lieber auf ein neues Thema, um den Hunger nach Ergriffenheit und die Bedürfnisse nach News zu befriedigen. So ist zu befürchten, dass das Waldsterben ob Tschernobyl und Tschernobyl, das notabene in Russland stattgefunden hat, ob etwas anderem vergessen wird. Dauernd wird das neue, grösste Problem beredet, ohne sachlich zur Problemlösung beizutragen.

    In der Bundesurkunde wird die Arglist der Zeit erwähnt, welche das Zusammenstehen erfordert. Das Zusammenstehen hatte ein ganz besonderes Ziel: einerseits die Verteidigung gegen aussen, andererseits die Bewahrung der Dinge im Innern „im gebührenden Stande“.

    Zwei Jahrzehnte war es unentschieden gewesen, ob die Habsburger über die Waldstätte aufgrund des Königtums oder als Landesherrn Hoheitsrecht ausübten. Die Eidgenossen nahmen deshalb am 1. August 1291 eine defensive und abwartende Haltung ein, ohne zu provozieren. Für den Fall aber, dass Herzog Albrecht, der Sohn König Rudolfs, sich nicht damit abfinden sollte, dass er als Landesherr den Waldstättern nichts zu befehlen habe, waren die Eidgenossen entschlossen, ihn an jedem Versuch, die Waldstätte seiner Landesherrschaft zu unterwerfen, zu hindern. Der Dreiländerbund wurde also zunächst aus politischen Gründen geschaffen, um das Eindringen des Feindes in die drei Talschaften zu verhindern und damit den erreichten Rechtsstand der Reichsunmittelbarkeit zu bewahren.

    Zwischen 1291 und 1294 bestand denn auch zwischen der jungen Eidgenossenschaft und dem Hause Habsburg Krieg. Als Herzog Albrecht einsah, dass er den kampferprobten und berggeschützten Kriegern mit den Waffen nicht beikommen konnte, wollte er diese mit einer Proviantsperre mürbe machen, was auch nicht gelang. Von grossem strategischen Geschick zeugt das Bündnis der Urner und Schwyzer vom 16. Oktober 1291 mit der Reichsstadt Zürich. Dieses Bündnis wurde auf drei Jahre abgeschlossen, um die Parteien vor Angriffen gegen die Reichsfreiheit zu schützen. Der Wille zur Unabhängigkeit, die Unabhängigkeitsbehauptung gegen aussen ist ohne Zweifel etwas Überdauerndes am Bund. Der Verrat am Unabhängigkeitswillen ist deshalb auch ein Verrat an unserem Bund.

    Die Eidgenossen wussten, dass Freiheit nur in Ordnung bestehen kann. Das Bündnis sollte deshalb auch Zwietracht unter den Schwurgenossen verhindern, damit der Bundeszweck der gemeinsamen Abwehr des Feindes verwirklicht werden kann. In der Not des Zwistes ertönt der Ruf nach dem starken Mann, der mit eiserner Hand Ordnung und Frieden schafft. Diese Verbundenheit von innerem Frieden mit der Behauptung der äusseren Freiheit ist im Voksbewusstsein nach wie vor erhalten. Mit dem Friedensabkommen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern hat dieser Wille zur Friedenswahrung auch in diesem Jahrhundert einen neuen zeitgemässen Ausdruck gefunden.

    Neu in Frage gestellt wird der Wille zur Rechtswahrung auch durch Bürger und Gruppen, welche sich auf ein Widerstandsrecht berufen. Im demokratischen Rechtsstaat kann es aber kein derartiges Widerstandsrecht geben. Mit dieser Berufung auf ein Widerstandsrecht wird der eigene politische Wille über den demokratisch zustande gekommenen Entscheid gestellt. Es ist in diesem Zusammenhang die Anweisung im Bundesbrief zu erinnern:
    „Wenn jedoch unter einzelnen Eidgenossen Zwietracht entstehen sollte, so sollen die einsichtigsten der Eidgenossen zusammentreten und den Streit zwischen den Parteien in der ihnen gut scheinenden Weise schlichten, wenn eine der Parteien diese Beilegung des Streites zurückweisen sollte, so sollen die übrigen Eidgenossen gegen sie Partei nehmen.“
    Die politische Kultur des Ausgleichs und des Gesprächs ist heute insbesondere auch mit denjenigen zu pflegen, die neben Freiheit und Heimat auch unsere Natur bewahren und neu sichern wollen. Allerdings darf und muss ehrliches Ringen um die Lösung der Probleme erwartet werden. Man darf nicht gleichzeitig den Ausbau des Wohlfahrtsstaates Schweiz fordern und den Industrie-, Dienstleistungs- und Exportstaat Schweiz abbauen wollen. Derartige Forderungen suggerieren nicht nur die Quadratur des Kreises, sondern sind auch irreführend und unredlich.

    Neu am Bündnis von 1291 war der sog. Richterartikel. Der Richterartikel war die eidgenössische Reaktion auf die Etablierung eines habsburgischen Beamtenapparates. Zwar wird der Gerichtsherr des Reiches anerkannt, hingegen sollte der Reichslandvogt keine persönliche Richtertätigkeit im Talgericht ausüben. Die eingesetzten Richer sollten Talleute sein, welche das Amt nicht erkauft haben. Durch diese Forderung nach einheimischen Richter wird weitgehende Selbstverwaltung geltend gemacht. Die Talgemeinden haben zentralistische Verwaltungen abgelehnt, welche die kommunale Autonomie hätten gefährden können. Auch heute geht es darum, eigenes Dasein im Lichte geschichtlicher Vernünftigkeit im kleinen, überschaubaren Gemeinwesen soweit als möglich selber zu gestalten. Nicht Polit-Theater ist gefragt, nicht Berufung auf im Ausland geborgtes Elend, sondern tätige Mitarbeit.

    Am 1. August brauchen wir keine pathetischen Worte. Nötig haben wir das Bewusstsein, dass diesem Kleinstaat von Geburt auf die Idee der Freiheit, der Selbstbehauptung, des menschlichen Masses und des freien Willens zum Zusammenleben innewohnt. Dies ist auf menschenwürdige Weise weiterzugestalten. Gefordert ist unauffälliger Patriotismus durch die Teilnahme möglichst vieler Bürger am politischen Alltag, um Freiheit konkret zu gestalten, gefordert ist Patriotismus durch unauffällige Solidarität mittels guter Werke. So amten wir als würdige Sachwalter eines reichen Erbes.