Bundesfeier 1989 auf dem Rütli
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Wer auf dem Rütli die 1.-August-Ansprache halten darf, dem widerfährt damit zweifellos eine grosse Ehre. Er steht aber auch vor einer heiklen Aufgabe. Das Rütli, diese für die Schweiz, ihre Bürgerinnen und Bürger bedeutsamste historische Stätte, diese kleine Wiese am Vierwaldstättersee mit ihrer Ausstrahlung als uraltes und doch lebendiges Symbol der Freiheit unseres Landes, die Bedeutung, welche das Rütli in der Notsituation des zweiten Weltkrieges durch den berühmten Rütli-Rapport des Oberstbefehlshabers der Armee zusätzlich erhielt, und nicht zuletzt der Bekanntheitsgrad dieses Ortes als Treffpunkt unzähliger Schulklassen und für Feiern aller Art, könnten dazu verleiten, sich in oberflächlicher, pathetischer Schwelgerei der grossen Taten unserer Vorfahren zu rühmen und darob die sich unserer Gegenwart stellenden Probleme und die Herausforderungen unserer Zukunft zu vergessen. Anderseits wäre es ein allzu billiges Unterfangen, am 1. August Rezepte für alle anstehenden Probleme bereit zu halten.
Das Rütli bietet uns aber auch Gelegenheit, ja, so scheint es mir, es zwingt uns geradezu, uns zu besinnen auf jene Werte und Mittel, welche unser Land seit je geprägt haben, uns jener Konstanten neu bewusst zu werden, welche uns auch in Zukunft leiten sollen und die in der häufig kurzsichtigen Politik unserer Zeit allzu oft dem Druck der Tagesprobleme nachgeben müssen.
Zitat:“Wie köstlich frisch und lauter sind alle Wasser an ihrem Ursprung! Selig, wer gegen den Strom wandert, dahin, wo der Geist sich uns aus der Quelle schenkt.“ (Bernhart)
Gerade in diesen Tagen werden wir daran erinnert, was die Quelle und der Ursprung unserer Eidgenossenschaft ist.
Unser grosser westlicher Nachbar feiert heuer den 200sten Jahrestag der „Grande Revolution“, jener gewaltigen Eruption im französischen Volk, die in der Folge einen ganzen Kontinent erfasste und breite Bevölkerungsschichten, ja ganze Völker mit dem Ideal von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit zu begeistern vermochte. Die Eidgenossenschaft, jenes damals bereits über ein halbes Jahrtausend herangewachsene, einzigartige Gebilde aus ländlichen Urdemokratien und von einem starken Bürgertum regierten Stadtstaaten, konnte von den Auswirkungen der Revolution nicht unberührt bleiben. Deren Ideen waren ihr seit ihrer Gründung anno 1291 nicht fremd. Und selbst wenn unser Land im Nachhinein nach dem Diktat Napoleons besetzt und neu organisiert wurde, war die Schweiz deshalb nicht besiegt.
Zitat:“Will ein Land überleben, braucht es eine Zivilisation, eine Politik, die einerseits nicht erschöpft und deren Quellen nicht versiegt sind, die anderseits noch die Kraft des Neuen hat.“
Unser Land ging damals aus dieser Auseinandersetzung mit dem Neuen sehr rasch gestärkt hervor: 1848 wurde der Staatenbund mit der ersten im modernen Sinne demokratischen Verfassung besiegelt, 1974 mit der neuen und heute noch geltenden Bundesverfassung im Bundesstaat bestätigt.
Was war es, das die Eidgenossenschaft 1291 entstehen, um 1800 sich in die neue Zeit hinüberretten und bis auf den heutigen Tag blühen und gedeihen liess?
Zum einen war es die freiheitliche Grundgesinnung:
„Die Menschen sind vom Schöpfer mit gewissen unveräusserlichen Rechten begabt, so mit Leben, Freiheit und dem Streben nach Glück.“
Massvolles Handeln war in der alten wie in der neuen Ordnung eine Maxime:
„Der Mensch ist stets auf andere Menschen angewiesen, die ihrerseits wieder Anspruch auf Freiheit erheben. Sollen diese Freiheitsansprüche der Einzelnen nicht zu einem Wirrwarr und schliesslich zum Kampf aller gegen alle führen, so muss die Freiheit immer in einer Ordnung Platz finden.“
Und schliesslich war es die Integrationskraft des Volkes:
„Etwas in unserer Seele ist nicht einzeln, sondern Volk, Gesamtheit, Menschheit.“
Freiheitliche Grundgesinnung, Mass im Handeln und Integrationskraft des Volkes sind drei der wesentlichsten und typischsten Konstanten in der Politik unseres Landes, die sich, durch die ganze Geschichte der schweizerischen Eidgenossenschaft von den Anfängen bis heute, von 1291 bis 1989, zwei Jahre vor dem vollendeten siebenten Jahrhundert, verfolgen lassen. Diese Konstanten unserer Gesellschaft und unserer Politik, diese Grundwerte der „Gemeinschaft Schweiz“, sollen uns auch auf dem Weg in die Zukunft leiten.
Freiheitliche Grundgesinnung meint hier nicht schrankenlose Freiheit des Einzelnen. Zum Freiheitsbegriff gehört untrennbar jener der Ordnung. Die Freiheit des Individuums muss in Wechselwirkung zu den Ansprüchen der Gemeinschaft stehen. Wer den Freiraum über Gebühr strapaziert, ruft einem Übermass an ordnender Kraft, die wiederum zu Unfreiheit führt. Wo Ordnung andererseits keine Bereiche in die Verantwortung des Einzelnen gibt, wird sie zur Diktatur.
Der Schweizer hat im Grossen und Ganzen einen ausgeprägten Sinn für das Massvolle und er hat diese Eigenschaft zu einer Konstante seiner Politik gemacht. Massvoll kann aber nur sein, was etwas Bestimmtes zum Massstab erklärt. Und dieser Massstab kann und darf nur der Mensch sein. Der Mensch muss nicht nur Ziel jeder Aktivität der staatlichen Gemeinschaft sein, sondern auch deren Begrenzung. Das aber führt zwangsläufig zu einem zwar stetigen aber in verkraftbaren Schritten vollzogenen Wandel, zum echt schweizerischen Pragmatismus.
Das Wort Integration möchte ich im Rahmen dieser Betrachtungen in einer speziellen Weise verstanden wissen: Unsere Gesellschaft ist in besonderem Masse geprägt durch die Polarität zwischen Individuum und Gemeinschaft. Wenn eine Gemeinschaft von Menschen entstehen soll, muss diese Gemeinschaft eine bestimmte Geschlossenheit finden. Und diese Geschlossenheit hat die Schweiz aus innerem Antrieb, dank der diesem Volk eigenen Kraft zur Integration, gefunden und nicht bloss auf dem Wege staatlicher Gesetzgebung.
Freiheitliche Grundgesinnung, Mass im Handeln und die Integrationskraft des Volkes: Diese Grundwerte sind es doch, welche die Schweiz trotz aller Wandlungen über sieben Jahrhunderte hinweg Bestand und Beständigkeit gaben. Sie bildeten und bilden das Fundament, auf dem unsere Gemeinschaft aufbaut und geben ihr den Halt, der sie bisher alle Aufgaben und Probleme lösen liess und der sie auch befähigen wird, neue Herausforderungen anzunehmen.
Um mit den gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen bestehen zu können und um sich unserer Freiheit würdig zu zeigen, müssen die wichtigsten Bauelemente des Hauses Schweiz fest verankert bleiben. In der Industriegesellschaft werden die Menschen immer mehr und mehr aus den hergebrachten Verbänden herausgelöst, was einerseits zu Vereinzelung der Individuen und letztlich zur Vereinsamung und anderseits zur Zusammenballung der Einzelnen zu unpersönlichen Massen führen kann. Und leben wir dazu noch in einer wirtschaftlichen Hochkonjunktur, wenden sich viele Bürger von ihren Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft ab und pflegen nur noch das eigene Wohlergehen. Der Wohlstandsegoismus als Zeitkrankheit gedeiht. Mit Egoisten und desinteressierten Staatsbürgerinnen und –bürgern kann eine Demokratie aber nicht überleben. Erst die menschliche Gemeinschaft macht diese reiche und schöne Landschaft, diese grossartige Schweiz, zur freien Heimat.
Neben unseren Grundwerten und Konstanten müssen unsere demokratieerhaltenden Mittel auch in Zukunft zum Tragen kommen. Es sind dies:
Die Familie:
In der Demokratie ist die Familie der wichtigste Aspekt der menschlichen Umwelt. Sie ist die Urzelle des sozialen Organismus. Nur hier können mündige Bürgerinnen und Bürger heranwachsen. Die Familie muss deshalb eines der wichtigsten sozialen Anliegen sein. In unserer Gesellschaft gibt es kein wichtigeres Amt als das der Familienmutter.
Der Föderalismus:
Föderalismus ist eine Ordnung der „Vielheit in der Einheit“. Er ist eine Organisationsform, die auf der Autonomie der engeren Gemeinschaft beruht. Hier kann sich die Eigenart einer Gruppe frei gestalten und entfalten, das Selbstbestimmungsrecht verwirklichen. Der Umfang dieser Autonomie ist stets bestimmt durch den Rahmen des umfassenden Ganzen: Gemeinde – Kanton – Bund. Der äussere Kreis soll immer nur diejenigen Aufgaben übernehmen, die der innere Kreis nicht oder nicht wirksam genug erfüllen kann. Dies gilt auch für ein künftiges Europa, will es von Dauer sein.
Bewaffnete Neutralität:
Im Wissen darum, dass der Friede unter den Menschen und Völkern kein naturgegebener, sondern stets ein geschaffener Zustand ist, bedarf es zu dessen Erhaltung der Vereinbarung untereinander und der Absicherung. „Nur ein Staat, in welchem die grosse Mehrheit der Bürger die eigenstaatliche Existenz als ein verteidigungswürdiges Gut eindeutig bejaht, wird den vielerlei Gefahren unserer Zeit zu trotzen vermögen.“
Der Rechtsstaat:
Der Friede im Land beruht auf einer Rechtsordnung, welche Freiheit, Gerechtigkeit und die Achtung der Menschenrechte voraussetzt und deren Aufrechterhaltung des staatlichen Schutzes bedarf. „Unsere Gesellschaft ist die Folge von Wiedergeburten. Das gibt uns Selbstvertrauen.“
200 Jahre nach der Französischen Revolution steht Europa ein neuer Umbruch bevor. Die Staaten des Kontinentes, während Jahrhunderten getrennt, über lange Zeit sogar verfeindet, häufig Spielball in den Händen weniger Mächtiger, rücken näher zusammen, wolle in einem gewaltigen Integrationsprozess selbst eine Einheit und zumindest wirtschaftlich eine Grossmacht bilden. Mitten darin findet sich die Schweiz: Wie soll unser Staat auf diese Herausforderung reagieren?
Sind wir zur Isolation verdammt, wie die einen meinen, oder zum Anschluss gezwungen, wie andere sagen? Kann, soll oder muss sich die Schweiz der europäischen Integration entziehen? Die Antwort auf diese Frage liegt nicht nur in kurz- oder mittelfristigen Wirtschaftsprognosen über die Auswirkung einer Annäherung der Schweiz an die Europäische Gemeinschaft und den europäischen Binnenmarkt nach 1992. Nur die Besinnung auf unsere Richtschnur, auf die Konstanten und Mittel unserer Politik, wird uns erlauben, unseren Weg zu finden, einen Weg, der unserer freiheitlichen Grundgesinnung entspricht, der unserem Staat die Unabhängigkeit und Neutralität garantiert und der den Menschen als Mass der Dinge akzeptiert.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Das Rütli, auf dem wir heute zum Gedenken an die Gründung unseres Staatswesens versammelt sind, wurde vor rund 130 Jahren von der Gemeinnützigen Gesellschaft der Schweiz erworben und dem Bund geschenkt. Dank dieser weitsichtigen Tat und dank der von dieser Gesellschaft mitgetragenen Pflege dieser bedeutenden historischen Stätte ist uns das Rütli in seiner schlichten und für die Eidgenossenschaft so typischen Form erhalten geblieben. Der Gemeinnützigen Gesellschaft, die jeweils auch die 1.-Augustfeier auf dem Rütli gestaltet, sei an dieser Stelle für ihren Einsatz zugunsten „unseres Rütli“ herzlich gedankt.
In zwei Jahren feiert die schweizerische Eidgenossenschaft ihr 700jähriges Bestehen. Das Rütli wird dann auch Ausgangspunkt für den um den ganzen Urnersee führenden Weg der Schweiz sein, an dem sämtliche Kantone beteiligt sind. Mir scheint, dieser Weg der Schweiz ist ein sehr schönes Beispiel für das, was unseren Staat ausmacht. Hier zeigt sich die Stärke unserer Gemeinschaft. Hier wird aber auch bewusst, dass der Mensch, und nur er, den Massstab für alles Handeln angibt. Und dass dieser Weg der Schweiz die bedeutendsten historischen Stätten in der Urschweiz, der Wiege der Eidgenossenschaft, miteinander verbindet, macht ihn auch zum Symbol der Freiheit.
Sorgen wir dafür, dass unserem Volk diese Grundwerte, dieser Wegweiser, und die Mittel, unser Ziel zu erreichen, erhalten bleiben für den „Weg der Schweiz als Nation“ in einer sich laufend wandelnden Welt mit immer neuen Problemen. Ich bin überzeugt, dass eine Schweiz, die sich die Konstanten und Mittel ihrer Politik bewahren kann, allen Herausforderungen gewachsen ist.